Medizinrecht
Das Medizinrecht vereint
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berufsrechtliche
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gesellschaftsrechtliche
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sozialrechtliche
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steuerrechtliche
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strafrechtliche und
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zivilrechtliche
Aspekte der ärztlichen und zahnärztlichen Tätigkeit, um eine ganzheitliche rechtliche Betreuung des Arztes oder Zahnarztes als freiberuflicher Unternehmer sicherzustellen.
Die Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren zahlreiche (zahn-)ärztliche Berufsträger und Kooperationsformen in allen laufenden Rechtsangelegenheiten, insbesondere bei der
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Abwehr von Haftpflichtansprüchen und Regressforderungen
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Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und der
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Gestaltung rechtssicherer Verträge.
Einzelheiten zu den Schwerpunkten und Inhalten medizinrechtlicher Fallkonstellationen finden Sie unter der jeweiligen Rubrik zum Abruf bereitgestellt.
