Sie haben an dieser Stelle die Möglichkeit,
- eine Aufstellung der gegen Sie gerichteten Forderungen anzufordern,
- einen Zahlungsvorschlag (Gesamtsumme oder Raten) zu unterbreiten oder
- eine Anfrage sowie elektronische Dokumente zu senden.
Empfänger ist jeweils Rechtsanwalt Rainer Gräger, LL.M. (H.K.), Berlin. Nach eingehender Prüfung werden Sie benachrichtigt.
Für die eindeutige Zuordnung Ihres Vorgangs ist die Angabe des Aktenzeichens zwingend notwendig. Sie finden das Aktenzeichen
- auf der ersten Seite jedes Schreibens der Kanzlei
- in der Kopfzeile jeder Forderungsaufstellung
- in einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid links unten
Enthält Ihre Anfrage unvollständige oder fehlerhafte Angaben, kann diese weder bearbeitet noch beantwortet werden.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens das erforderliche Format.