FAQ

Wo finde ich das Aktenzeichen?

Das Aktenzeichen finden Sie rechts oben im Briefkopf des Anschreibens, das Ihnen durch die

Anwaltskanzlei übersandt wurde, aufgeführt.

Das Aktenzeichen hat grundsätzlich eines der folgenden Formate (Z = Ziffer, B = Buchstabe)

Für eine eindeutige Zuordnung Ihres Inkassovorgangs ist die Angabe des Aktenzeichens zwingend erforderlich. Enthält Ihre Anfrage unvollständige oder fehlerhafte Angaben, kann diese aus rechtlichen Gründen weder bearbeitet noch beantwortet werden.
 

Welche persönlichen Daten muss ich angeben?

Wenn Sie mit der Rechtsanwaltskanzlei in Kontakt treten, werden - neben dem Aktenzeichen – grundsätzlich Ihre persönlichen Daten (als Pflichtfelder gekennzeichnet) benötigt, um Sie eindeutig zu identifizieren.

Alle Angaben, die Sie mitteilen, unterliegen dem Schutz personenbezogener Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten /ggf. Link/, denen Sie zustimmen müssen, bevor Sie uns Angaben elektronisch übermitteln können.

Angabe meiner E-Mail-Adresse

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist erforderlich, um mit Ihnen ggf. in Kontakt zu treten. Zusätzlich erhalten Sie an die von Ihnen angegebene Adresse eine E-Mail mit der Zusammenfassung Ihrer Angaben.

Wie kann ich Belege elektronisch zustellen?

Verfügen Sie über digitalisierte (eingescannte) Unterlagen und Belege, die Sie per E-Mail zusenden möchten?

Im Zuge Ihrer Angaben haben Sie die Möglichkeit, diese Unterlagen an Ihre Nachricht anzuhängen.

Es werden folgende Formate akzeptiert (max. Dateigröße 2 MB):

Bitte vermerken Sie auf jedem dieser Dokumente Ihr Aktenzeichen.