Gestaltung (zahn) ärztlicher Kooperationsformen

Die Vorschriften des ärztlichen Berufsrechts und des Vertragsarztrechts ermöglichen verschiedene Kooperationsformen, wie z.B.
 
  • Praxisgemeinschaften
  • Gemeinschaftspraxen
  • sektorenübergreifende Kooperationen oder
  • Medizinische Versorgungszentren
Sowohl niedergelassene Berufsträger als auch Krankenhäuser machen hiervon Gebrauch, um für ihre Tätigkeit eine wirtschaftlich optimierte Grundlage zu schaffen, von der letztlich auch der Patient profitiert.
 
Entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen des Auftraggebers entwickelt die Kanzlei ein interessengerechtes Vertragskonzept, damit eine in Aussicht genommene Kooperation erfolgreich umgesetzt werden kann. Selbstverständlich wird das jeweilige Projekt dabei in allen rechtlichen Belangen begleitet, damit die Kooperation auf einer soliden vertraglichen Grundlage bei sich stetig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Erfolg führt.

Schwerpunkte

Rainer Gräger, LL.M. (H.K.)
Rechtsanwalt
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