Krankenversicherungsrecht
So individuell wie die eigene Gesundheit ist häufig auch der vom Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung gewählte Tarif.
Leistungsausschlüsse, Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch den Antragsteller sowie abweichende Auffassungen von Ärzten, Zahnärzten, Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen zu Fragen der Honorierung privatärztlicher Leistungen nach GOÄ/GOZ führen häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien sowohl des Behandlungs- als auch des Versicherungsvertrages über die Plicht zur Honorarzahlung bzw. -erstattung.
Als spezialisierter Dienstleister im Medizinrecht berät und vertritt die Kanzlei sowohl (zahn-)ärztliche Berufsträger als auch Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer in Angelegenheiten des jeweiligen Gebührenrechts.
