Praxisübertragungen/-bewertungen

Im Zusammenhang mit der Übernahme einer Arzt- oder Zahnarztpraxis sind regelmäßig eine Vielzahl von rechtlichen Einzelfragen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten wie z.B. dem Mietrecht oder  Arbeitsrecht zu beachten. Dies gilt ebenso für  die Umstrukturierung und/oder Zusammenlegung von Praxen. Neben den rechtlichen Aspekten sind darüber hinaus die wirtschaftlichen Bemessungskriterien für die Bewertung der zu übertragenden Praxis einwandfrei festzustellen.
 
Ist dies erfolgt, sind die wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen für die Veräußerung oder den Erwerb der Praxis mit dem Vertragspartner zu verhandeln und im Rahmen eines Praxiskaufvertrages zur Umsetzung zu bringen. Hierbei sind schließlich spezifische vertrags(zahn)arztrechliche Aspekte zu berücksichtigen. Da mit der Übernahme einer Praxis häufig auch die Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes verbunden ist, sind selbstverständlich auch das Ausschreibungs- und Nachbesetzungsverfahren zu beachten.
 
Aufgrund langjähriger Betreuung zahlreicher Einzelpraxen und ärztlicher und zahnärztlicher Kooperationsformen verfügt die Kanzlei über die entsprechende Erfahrung bei der Planung, Umsetzung und Durchführung von Praxisübernahmen.

Schwerpunkte

Rainer Gräger, LL.M. (H.K.)
Rechtsanwalt
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