Wirtschaftlichkeitsprüfung
Der gewissenhaft behandelnde Arzt oder Zahnarzt steht im Bereich der Versorgung von Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, regelmäßig vor dem Problem, die für den Patienten optimale Versorgung in Einklang mit dem Zwang zum Sparen gem. den gesetzlichen Vorgaben zu bringen.
Gem. § 12 des fünften Buchs des Sozialgesetzbuches (SGB V) müssen
„...Leistungen ... ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Ist die (zahn)ärztliche Tätigkeit des betroffenen Berufsträgers Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung und hat diese Prüfung der eingerichteten Ausschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung und der jeweiligen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung Kürzungen des Honorars und Rückforderungsansprüche der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung zur Folge, führt dies zu Einkommenseinbußen des betroffenen Arztes, welche sich massiv auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auswirken können. Sicher geglaubte Einnahmen, welche Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation der Praxis sind, entfallen plötzlich.
Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Wirtschaftlichkeitsprüfung und hat wirkungsvolle Strategien entwickelt, um Honorarkürzungen erfolgreich entgegen treten zu können.
