Zahnarzthaftpflichtrecht
Zahnprothetische, chirurgische und Implantatbehandlungen führen gelegentlich nicht zu dem gewünschten Erfolg. Aus Sicht des Patienten kann häufig hierfür nur der behandelnde Zahnarzt verantwortlich sein. Dieser sieht sich im Ergebnis der Behandlung letztlich mit der auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichteten Inanspruchnahme durch den Patienten konfrontiert.
Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung zahnärztlicher Haftungsfälle und vertritt regelmäßig zahlreiche zahnärztliche Berufsträger und deren Schadensversicherer im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen und Haftungsprozesse. Gutachterliche Stellungnahmen können im Rahmen bestehender Netzwerke ohne größeren Aufwand im Rahmen laufender Verfahren eingeholt werden, um auf der Grundlage sachverständiger Beurteilungen ein vorgeworfenes Fehlverhalten und die Erfolgsaussichten bei der rechtlichen Betreuung eines Falles unabhängig von anderweitigen Partei- oder Sachverständigengutachtgen angemessen beurteilen zu können.
Auch wenn den Zahnarzt letztlich kein Verschulden trifft, werden die mit Haftpflichtprozessen verbundenen Schuldzuweisungen von dem Betroffenen häufig als belastend empfunden. Die Kanzlei übernimmt hierbei in enger Abstimmung mit dem involvierten Schadensversicherer die vollständige Betreuung des Falles und Vertretung im gerichtlichen Verfahren bis zu dessen Beendigung.
