Zulassung und Disziplinarverfahren
Zulassungs- und disziplinarrechtliche Angelegenheiten sind für den (zahn)ärztlichen Berufsträger von größter Bedeutung, weil diese den grundsätzlichen Bereich der Berufsausübung und somit der Existenzgrundlage betreffen.
Die Vertretung vor den Zulassungs- und Berufungsausschüssen durch einen Rechtsanwalt ist in vielen Fällen angezeigt, da es immer wieder gilt, Fehlentscheidungen der Ausschüsse zu identifizieren und zu korrigieren. Die Formalien des Verfahrens sind oft von großer Bedeutung. Deren Kontrolle kann häufig nicht durch den Arzt selbst erfolgen.
Die Anwendung des Disziplinarrechts durch die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Ärztekammern stellt sich häufig als ernstzunehmende Bedrohung für die berufliche Existenz dar, sei es dass ein zeitlich befristeter Ausschluss von der Vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit angeordnet ist oder ein empfindliches Bußgeld verhängt wurde.
Für disziplinarrechtliche Angelegenheiten empfiehlt sich sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Verfahren grundsätzlich die anwaltliche Betreuung und Vertretung, um nachteilige Verfahrensabläufe und Entscheidungen, welche sich vor allem in psychologischer Hinsicht in der Regel massiv auf den betroffenen Berufsträger auswirken, so früh wie möglich vermeiden oder die Folgen so gering wie möglich halten zu können.
