Kreditsicherheiten

Zeit- und kostenintensive Titulierungs- und Vollstreckungsverfahren können häufig vermieden werden, wenn Gläubiger ihre Forderungen  in angemessener Weise besichern können. Idealer Weise geschieht dies bereits zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses.
 
Neben der Möglichkeit bei Bedarf das Sicherungsgut verwerten zu können, sind Kreditsicherheiten insbesondere dann von Bedeutung, wenn andere Gläubiger gegen den säumigen Schuldner vollstrecken, da die zeitlich frührere Besicherung Vorrang vor etwaigen Pfändungspfandrechten Dritter hat.
 
Solche Besicherungen können z.B. durch
 
  • Abtretungen
  • Bürgschaften
  • Eigentumsvorbehalte
  • Eintragung von Grundschulden oder Hypotheken
  • Garantien
  • Schuldbeitritte oder
  • Sicherungsübereignungen
erfolgen.
 
Die Auswahl des geeigneten Sicherungsinstruments ist für eine effektive Besicherung ebenso von Bedeutung wie die formell zutreffende Art- und Weise maßgeblich für deren Bestand im Streitfall ist.
 
Die Kanzlei berät und vertritt als spezialisierter Dienstleister für die Interessen von Gläubigern seit vielen Jahren Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung von Sicherungsvereinbarungen, damit Zahlungsausfälle nach Möglichkeit ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe vermieden werden können.

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Rainer Gräger, LL.M. (H.K.)
Rechtsanwalt
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